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Diensthaftpflicht

Diensthaftpflicht

Sicher im Dienst
Als Arbeitnehmer oder Beamter im öffentlichen Dienst haften Sie für Schäden, die Sie in der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen. Egal ob es sich um einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden handelt - machen Sie einen Fehler und schaden Ihrem Arbeitgeber oder einen Dritten, müssen Sie dafür aufkommen.

Hierbei herrscht der Irrglaube, dass der Arbeitgeber für die Schäden an Dritten aufkommen muss. Richtig ist, dass der Arbeitgeber bzw. der Dienstherr zunächst für die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Dritten aufkommt. Im Nachhinein allerdings kann er Sie in Regress nehmen.

Schützen Sie sich selbst und Ihr Vermögen vor den Folgen Ihrer speziellen Haftung.


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